Adoption in Österreich - der lange Weg zum Glück
Adoption in Österreich - der lange Weg zum Glück
Für Paare, deren Kinderwunsch sich nicht erfüllt, kann eine Adoption die einzige Möglichkeit bieten, Eltern sein zu dürfen. Die Hürden, vor denen Adoptivwerber stehen, sind groß, aber die Chance auf ein Kind in der Familie wiegt meist mehr.
 
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Allgemeines

Die Adoption ist für viele ungewollt kinderlose Paare eine der wichtigsten Möglichkeiten, ihren Kinderwunsch zu erfüllen. Auf medizinische Hilfe mit den damit verbunden Belastungen können oder wollen manche Paare nicht immer zurückgreifen. Doch auch bei einer Adoption, die manchmal die einzige Alternative zu einem Leben ohne Kinder darstellt, ist für die Wartenden der Leidensdruck oft groß.

Chancen auf Adoption in Österreich (Wartezeit)

Wie in den meisten anderen europäischen Ländern besteht auch in Österreich ein großes Interesse an Adoptionen. Jährlich wollen mehr Familien adoptieren als Kinder vermittelt werden können. Bewerber müssen inklusive Überprüfungsverfahren, welches im Anschluss in diesem Artikel erläutert wird, mit einer Wartezeit von mindestens zwei bis drei Jahren rechnen.

Wer darf adoptieren? Was sind die Voraussetzungen?


Laut österreichischem Gesetz dürfen Männer ab 30 Jahren und Frauen ab 28 Jahren ein Kind adoptieren. Ein Höchstalter der Bewerber ist gesetzlich nicht festgelegt. Der oder die Annehmende muss mindestens 18 Jahre älter als das Adoptivkind sein. Die Adoptivwerber können verheiratet oder unverheiratet sein, müssen allerdings beide der Adoption zustimmen. Auch Einzelpersonen dürfen adoptieren.

Eine unbedingte Voraussetzung für die Bewilligung der Adoption ist die begründete Aussicht, dass zwischen den Annehmenden und dem Adoptivkind eine Beziehung bestehen wird, die dem Verhältnis zwischen leiblichen Eltern und Kindern entspricht.

Die Adoptivwerber müssen glaubhaft machen, dass sie dem Kind nach Adoption gute Eltern sein werden. Neben einem entsprechenden gesundheitlichen und finanziellen Hintergrund – was nicht heißt, dass ein besonderes Vermögen verfügbar sein muss – müssen die Bewerber auch menschlich alle Voraussetzungen für ein glückliches Aufwachsen des Kindes erfüllen. Die Rahmenbedingungen im persönlichen, sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Bereich müssen stimmen.

Im Fall einer Auslandsadoption müssen die Adoptivwerber noch etwaige Voraussetzungen und Bestimmungen des jeweiligen Landes erfüllen.

Zuständige Stelle - Wohin muss ich mich wenden, wenn ich ein Kind adoptieren möchte?

Der erste Schritt führt zum zuständigen Jugendamt (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat), in Wien ist das die MAG ELF – Amt für Jugend und Familie. Neben allgemeinen Informationen erhalten Bewerber hier auch die entsprechende Beratung und Unterstützung beim Adoptionsverfahren.
 
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Kommentare
Wrage
2015-11-10 19:30:28
Ich habe als "Adoptierter" ein Buch über meine Gefühle und Empfindungen geschrieben(Nuckeldecke, Leonardo-Verlagshaus).Vielleicht interessiert es Sie!
MfG
Rainer Wrage

DR
2015-12-15 21:30:54
Lieber Herr Wrage,
ich bin selbst adoptiert und bin daher sehr an Ihrem Buch interessiert. Leider versendet niemand nach Österreich und als ebook gibt es das Buch auch nicht zu kaufen. Gibt es irgendeine Möglichkeit trotzdem an das Buch zu kommen? Meine Mailadresse: dagmar.reichel@chello.at Herzlichen Dank