Ihr Recht als Fluggast - das sollten Sie wissen
Ihr Recht als Fluggast - das sollten Sie wissen
Der langersehnte Urlaub ist da, Sie warten am Flughafen, dass Sie endlich in Ihr Flugzeug einsteigen können - und dann das: "Flugverspätung". Wann Sie das nicht einfach dulden müssen und was Sie dagegen tun können, erfahren Sie in diesem Artikel.
Fluggastrechte - was sollte ich wissen?

Mit dem Beginn der Ferien nimmt die Anzahl der Reisenden erheblich zu und gleichzeitig kommt es auch zu vielen Problemen hinsichtlich von Flugverspätungen und -streichungen. Dies ist sehr ärgerlich, doch das Gute ist: Es gibt für solche Situationen Fluggastrechte, die gesetzlich geregelt sind. Nicht jede Verspätung berechtigt Fluggäste zu Ersatzansprüchen. Im folgenden Ratgeber werden Tipps genannt, wann und wie Geld eingefordert werden kann, wenn sich der Flug stark verspätet, er sogar ausfällt oder andere Flug-Probleme auftreten.

EU-Fluggastrechte - für Flüge innerhalb der EU

Die Fluggastrechte-Verordnung ist anwendbar, wenn der Start oder die Landung auf einem europäischen Flughafen erfolgt. Auch der Sitz des Luftfahrtunternehmens muss sich in der Europäischen Union befinden. In diesen Fällen ist es möglich, bei Flugverspätungen, Streichungen oder anderen Problemen die Ansprüche gegenüber der Fluglinie geltend zu machen. Da nicht jeder darauf spezialisiert ist und auch nicht jeder einen Anwalt aufsuchen möchte, denn dies geht immerhin mit hohen Kosten einher, hat sich der Anbieter FlightRight darauf spezialisiert, die Entschädigung der Flugreisenden durchzusetzen. Auf der Webseite ist es möglich, kostenlos zu prüfen, welche Entschädigung dem Fluggast zusteht. Um alles wird sich dann im Anschluss gekümmert.

Welche Entschädigungen können Fluggäste erhalten?


Flugreisende haben bereits ab zwei Stunden Verspätung Anspruch auf Versorgungsleistungen, die auch Betreuungsleistungen genannt werden. Reisende müssen also durch die Airline mit dem Notwendigen versorgt werden, beispielsweise Speisen und Getränke, Telefonate und Internet auf Kosten der Airline und unter Umständen sogar die Unterbringung im Hotel inklusive Transport, falls die Wartezeit eine Übernachtung erforderlich macht. Ab drei Stunden Flugverspätung oder dem Ausfall des Fluges steht außerdem eine Entschädigung von bis zu 600 Euro durch die Airline zu. Die Höhe der Entschädigungszahlung hängt von der Flugdistanz sowie der Dauer der Verspätung ab. Die Voraussetzung ist jedoch, dass die Fluggesellschaft für die Verspätung selbst verantwortlich ist. Oftmals stehen gleichzeitig Entschädigungszahlungen und Ersatzleistungen zu, zum Beispiel wenn bei einem Ausfall des Flugs neben der Entschädigung zusätzlich noch eine Ersatzbeförderung oder eine Erstattung der Ticketkosten fällig wird. Flugreisende, deren Flug sich mehr als fünf Stunden verspätet, können ebenfalls Ersatzleistungen in Anspruch nehmen.

Grundsätzlich gilt:
  • Flugstrecke bis 1.500 Kilometer: Ausgleich ab 2 Stunden Wartezeit möglich (250 Euro)
  • Flugstrecke mehr als 1.500 Kilometer: Ausgleich ab 3 Stunden Wartezeit möglich (400 Euro)
  • Flugstrecke 1.500 bis 3.500 Kilometer: Ausgleich ab 3 Stunden Wartezeit möglich (400 Euro)
  • Flugstrecke mehr als 3.500 Kilometer: Ausgleich ab 4 Stunden Wartezeit möglich (600 Euro)

Wenn der Flug ausgefallen ist, kann sich der Fluggast zwischen der Erstattung seines Flugpreises oder einer Ersatzbeförderung entscheiden. Der Anspruch auf eine Entschädigung wird davon nicht beeinträchtigt.

Fazit: Entschädigungen geltend machen

Durch die Fluggastrechteverordnung der EU werden grundsätzlich drei unterschiedliche Fälle bedacht: Dies sind Flugverspätungen, Flugausfälle und Überbuchung. Dies alles ist sehr ärgerlich, denn immerhin hat man sich oftmals schon seit vielen Monaten auf den Urlaub gefreut und die Flugverspätung oder -streichung geht mit erheblichen Unannehmlichkeiten einher. Haben Betroffene Anschlussflüge eingeplant, sind diese oft nicht mehr zu erreichen. Doch der Ärger muss nicht all zu groß sein, denn Fluggästen steht in diesen Fällen eine Entschädigung zu, die bis zu 600 Euro betragen kann. Darauf sollte niemand verzichten, jedoch setzen die Fluggesellschaften diese Pflicht meist nicht oder nur zögerlich um. In vielen Fällen ist es ohne gerichtliches Verfahren nahezu unmöglich, die Ansprüche durchzusetzen. Daher sollten sich Flugreisende online helfen lassen.

AutorIn: A.D., B.A.
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