Fettabsaugung durch Krankenkasse bezahlt? Wer sich für eine Fettabsaugung interessiert, ist bisher davon ausgegangen, dass er die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen muss. Allerdings gibt der Fall einer Frau aus dem deutschen Verl Anlass zur Hoffnung: Sie ging vor Gericht und hat erreicht, dass ihre Krankenkasse die Kosten für ihre Fettabsaugung trägt. Deutsches Gericht entscheidet für Patientin Die Krankenkassen gehen im Allgemeinen davon aus, dass es sich bei einer Fettabsaugung nicht um einen medizinisch notwendigen Eingriff handelt. Das ist der Grund, warum sie die Kostenübernahme in der Regel verweigert. Andrea L. aus dem deutschen Verl hat jedoch durch ihre Ärzte bestätigt bekommen, dass bei ihr die Absaugung aus gesundheitlichen Gründen notwendig ist. Als sie den Ablehnungsbescheid ihrer Krankenkasse erhielt, fiel auf, dass die Kasse die notwendigen Fristen nicht eingehalten hatte. Zwar darf sie die Fristen verlängern, muss dies aber im Vorfeld ankündigen und rechtfertigen. Da dies nicht geschehen ist, entschlossen sich Andrea L. und ihr Anwalt, zu klagen. Das Sozialgericht Detmold stimmte den Argumenten des Anwalts zu und entschied, dass die Krankenkasse die Frist einzuhalten hatte. Die Gründe für die Verzögerung waren nicht ausreichend. Das Gericht empfahl der Versicherung, den Antrag zu bewilligen - die Kasse stimmte zu und übernahm die Kosten. Entzündungen unter Fettschürzen Im Fall der Deutschen hatten sich nach der zweiten Schwangerschaft Fettzonen an Armen und Beinen nicht zurückgebildet. Das alleine wäre allerdings kein Grund, damit Krankenkassen die Kosten für eine Fettabsaugung übernehmen. Bei der Bildung von Fettschürzen kann es jedoch dazu kommen, dass sich die Haut entzündet. Aufgrund des feuchten Milieus und der andauernden Reibung bilden sich diese Entzündungen nur schwer zurück. Der Arzt kann in solchen Fällen einen medizinischen Grund attestieren. Gründe für die Fettabsaugung Daneben gibt es weitere Gründe, warum Fettpolster an Armen, Beinen, der Hüfte oder dem Gesäß abgesaugt werden:
Fazit: Lediglich die bereits angesprochenen Lipödeme (Fettgeschwulste) bilden im Einzelfall die Grundlage für eine medizinische Indikation der Fettabsaugung. Diese medizinische Indikation muss allerdings durch einen von der jeweiligen Krankenkasse beauftragten Mediziner objektiv überprüft werden. Diese Gebarung gilt für deutsche wie österreichische Krankenkassen gleichermaßen. AutorIn: A.D., O.H. |