Patientenverfügung - was genau ist das eigentlich?
Patientenverfügung - was genau ist das eigentlich?
„Sollte bei der Operation etwas schief gehen, möchte ich nicht wiederbelebt und anschließend künstlich am Leben erhalten werden.“ Um diesem Patientenwunsch gerecht werden zu können, bedarf es einer Willenserklärung oder einer so genannten Patientenverfügung.

Was ist eine Patientenverfügung?

Durch das Unterzeichnen einer Patientenverfügung zeigt sich der betroffene Patient damit einverstanden, dass eine bestimmte medizinische Behandlung unterlassen wird. Die Unterzeichnung eines solchen Dokuments geschieht z.B. im Vorfeld einer Operation und tritt dann in Kraft, wenn der Patient nicht mehr für sich sprechen kann.

Rechtliche Grundlagen

Es gibt zwei Arten von Patientenverfügungen: zum einen die verbindliche, bei der alle Personen (Ärzte, Pflegeteam, Angehörige), die an einer Behandlung teilhaben, an diese Patientenverfügung gebunden sind.
Die andere Variante ist die beachtliche Patientenverfügung. Bei dieser Art wird der Wille des Patienten zur Kenntnis genommen, Behandlungsbeteiligte sind an die Einhaltung des Patientenwunsches aber nicht gebunden.

Wie kommt es zu einer Patientenverfügung?

Um überhaupt eine Patientenverfügung unterzeichnen zu können, ist es entscheidend, dass der Patient in vollem Besitz seiner geistigen Fähigkeit ist. Außerdem muss die betroffene Person zunächst vom behandelnden Arzt über die medizinischen Auswirkungen informiert werden. Weiters muss z.B. ein Notar die rechtlichen Grundlagen vorlegen, damit alle Missverständnisse und Unklarheiten ausgeräumt werden. Eine verbindliche Patientenverfügung ist fünf Jahre lang gültig, danach muss sich der Patient, sofern er in der Lage ist, erneut damit auseinandersetzen, sollte eine Verlängerung wünschen.

Autorin: Kathrin Hutter

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