Reiseversicherungen - beruhigt in den Urlaub
Reiseversicherungen - beruhigt in den Urlaub
Reiseversicherungen sind eine sinnvolle Investition, um gegen eventuell unerwartete Gegebenheiten gewappnet zu sein. Doch gilt es Einiges zu beachten.
Reiseversicherungen - beruhigt in den Urlaub
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Reiseversicherung – Definition

Eine Reiseversicherung besteht aus verschiedenen Leistungen, die je nach Prämie umfangreicher wird, also aufgestockt werden kann. Reiseversicherungen beinhalten für gewöhnlich Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht, Reisegepäckversicherung, Reisekosten-Stornoversicherung und Reiseabbruchversicherung.

Wer ist versichert?

Die namentlich genannten Personen im Versicherungsnachweis sind versichert. Beim Familientarif können bis zu sieben Personen versichert werden, hiervon allerdings maximal zwei Erwachsene.

Was ist nicht versichert?

Jeder Anbieter von Reiseversicherungen hat eigene Regelungen, welche Leistungen nicht in den Versicherungsschutz fallen. Ein Auszug dieser Regelungen:

o Heilbehandlungen, die Zweck des Auslandsaufenthaltes sind
o Zahnbehandlungen, die nicht der Erstversorgung zur unmittelbaren Schmerzbekämpfung dienen
o Versicherungsfälle, die der Versicherungsnehmer vorsätzlich oder rechtswidrig herbeigeführt, sowie die im Zusammenhang mit der Begehung eines Verbrechens durch den Versicherungsnehmer eintreten
o Durch Selbstmord oder Selbstmordversuch der versicherten Person ausgelöst werden
o Reisen mit Expeditionscharakter in unerschlossene oder unerforschte Gebiete
o Versicherungsfälle, die durch erhöhte Risikoverhältnisse hervorgerufen wurden (Extremsportarten wie Rafting, Freeclimbing, Paragleiten, Drachenfliegen)
o Versicherungsfälle infolge einer Bewusstseinstörung oder durch die Beeinträchtigung der psychischen Leistungsfähigkeit durch Alkohol, Suchtgifte oder Medikamente
o Schäden, die durch die Verwendung oder Haltung von Luftfahrzeugen, Kraftfahrzeugen oder Anhängern entstehen
o Geld, Schecks, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Tiere, Antiquitäten
o Gegenstände mit überwiegendem Kunst- oder Liebhaberwert


Stornokostenversicherung

Ein eigener Punkt der Reiseversicherung ist eine Stornokostenversicherung. Diese übernimmt die aufgrund der Reisebedingungen festgelegten Stornogebühren, wenn die bereits gebuchte Reise aufgrund von Unfall, Tod oder Krankheit des Versicherten oder eines nahen Angehörigen nicht angetreten werden kann.


Reisekrankenversicherung

Eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten im Ausland für akute ambulante ärztliche Behandlungen, ärztlich verordnete Heilmittel, stationäre Heilbehandlungen in einem Krankenhaus, Transport in das nächste erreichbare Krankenhaus sowie den Rücktransport nach Österreich.
Die Kosten werden komplett von der Versicherung übernommen bzw. jener Teil, der nicht durch die gesetzliche Versicherung gedeckt ist.

Kreditkarten

Der Besitz einer Kreditkarte bietet Versicherungsschutz für den Karteninhaber bzw. auch für die Familie. Der Versicherungsschutz ist allerdings an verschiedene Voraussetzungen gebunden, wie zum Beispiel Benutzung der Kreditkarte in den letzten zwei oder drei Monaten vor Reiseantritt oder Bezahlung der Reise oder des Verkehrsmittels mit der Kreditkarte.
Der Vorteil bei Kreditkarten liegt darin, dass mögliche Unfallfolgen höher abgesichert sind als dies bei klassischen Reiseversicherungen der Fall und das ein Heimtransport bei allen Kreditkarten inkludiert ist.


IFRA (Internationale Flugrettung Austria)

Die IFRA ist spezialisiert auf Rettungsflüge mit laufender medizinischer Überwachung. Es besteht die Möglichkeit, eine sogenannte IFRA Vorteilscard zu erwerben.


Tipps zu Reiseversicherungen generell

Sehr oft sind beinhaltete Teile der Reiseversicherung bereits durch die Verwendung einer Kreditkarte, durch spezielle Pakete bei Reiseveranstaltern oder durch spezielle Mitgliedsangebote der Autofahrerklubs gedeckt. Hier empfiehlt sich ein Abgleich, um nicht für den gleichen Schutz doppelt zu bezahlen.

Die Versicherungsbedingungen sollten genau durchgelesen und verstanden werden. Nicht nur die Prämie soll das Ausschlaggebende sein, sondern die Leistung der jeweiligen Versicherung. Wichtig ist auch, ob Selbstbehalte anfallen und in welcher Höhe sowie ob bei Eintritt eines Versicherungsfalles eine Bearbeitungsgebühr verrechnet wird. Zu klären ist außerdem, wann die Versicherung abgeschlossen werden muss (sofort nach Buchung, innerhalb von einer Woche).

Bei bestehenden chronischen Krankheiten empfiehlt sich eine Abklärung, ob auch hier Versicherungsschutz besteht.

Eine Reisegepäckversicherung ist nicht zwingend nötig, da verloren gegangenes Gepäck auf Flugreisen bis etwa 1.200 Euro von der Fluglinie ersetzt wird. Auch bei Kreditkartenversicherungen ist ein Reisegepäckschutz zwischen 1817 Euro und 2200 Euro für eine Reise inkludiert.

Geld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente jeder Art, Gegenstände mit Kunst- oder Liebhaberwert, technische Geräte (z.B. Fotoapparat), Pelze, Uhren, Schmuck sind gar nicht oder nur begrenzt versichert. Wird für diese Gegenstände von der Versicherung eine Verwahrung im Hotelsafe gefordert und das Hotel besitzt aber beispielsweise keinen Safe, besteht kein Versicherungsschutz.

Zuletzt ist es wichtig, sich unmittelbar nach Eintritt eines Schadenfalles mit der Versicherung in Verbindung zu setzen.

Autorin: Mag.a Nicole Vorauer
 

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