Stalking - verfolgt, verdammt, vergöttert
Stalking - verfolgt, verdammt, vergöttert
Stalking ist mittlerweile zu einem gravierenden Problem geworden. Verfolgungen, Belästigungen, und körperliche Gewalt an Stalkingopfern häufen sich. Über Täter, Opfer und Hintergründe des Stalkings werden Sie hier informiert…
Stalking - verfolgt, verdammt, vergöttert
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Das Wort Stalking findet seinen Ursprung in der englischen Jagdsprache und heißt soviel wie anschleichen oder anpirschen. Es ist das Verfolgen, Bedrohen und Belästigen einer Person gegen deren Willen. Es gibt vielerlei Möglichkeiten und Motivationen, Stalking zu betreiben. Es kann einerseits durch direktes Verfolgen, Ausspionieren oder Abpassen einer Person oder aber durch Telefonanrufe, E-Mails, SMS oder Briefe bis hin zur körperlichen Gewalt, erfolgen. Auch die Motivation des Stalkers kann ganz unterschiedlich sein. So werden Stars, Ex-Partner oder auch fremde Personen aus Gründen wie unerwiderten Gefühlen, Liebeskummer, Eifersucht, Hass und Rachegelüsten verfolgt.

Ein wichtiger Aspekt, dass Stalking auch im Sinne des Gesetzes als rechtswidrig anzusehen ist, ist die Beharrlichkeit. Wird eine Person über einen längeren Zeitraum regelmäßig und häufig verfolgt oder anderweitig belästigt, spricht man von Beharrlichkeit des Stalkers.

Die Folgen für Stalking Opfer sind meist gravierend. Großteils leiden die Verfolgten an Unruhe, Nervosität, Schlaflosigkeit, Depressionen, Angst und psychosomatischen Beschwerden.
 

Psychische Erkrankung oder fragwürdiger Trend?

Immer öfter hört man in den letzten Jahren in allen Medien von Stalkern, die ihre Opfer durch Verfolgen bis an den Rand des Wahnsinns treiben. Meist sind die Täter ehemalige Beziehungspartner oder abgewiesene Verehrer. Trotz der hohen Dunkelziffer, die es in Bezug auf Stalker mit Sicherheit gibt, kann man sagen, dass Männer häufiger Täter sind als Frauen.

Es stellt sich nun die Frage, was einen Menschen dazu treibt, einer anderen Person nachzustellen, sie auszuspionieren und diese Person damit zur Verzweiflung zu bringen. Charakteristisch für Stalker ist es, schon in der früheren Lebensgeschichte unter Psychosen oder Minderwertigkeitsgefühlen gelitten zu haben. Auch unkontrollierbare Eifersucht zeichnet Stalking-Täter aus. Die soziale Umwelt beschreibt solche Menschen meist als völlig normal. Oberflächlich betrachtet führen Stalker ein völlig normales Leben.

Wenn die Liebe zum Wahn wird

Sowohl die Beendigung von Beziehungen, als auch eine abnormale, intensive Bewunderung für eine Person, die in der Öffentlichkeit steht, können Menschen in einen Wahn treiben. Dieser Liebeswahn, auch Erotomanie genannt, ist meist die Grundlage für Stalking. Das Idol wird zur fixen Idee, der Expartner kann nicht losgelassen werden. Beides führt manchmal zu Verfolgungen, Belästigungen und Bedrängungen des Objekts der Begierde. Es kommt nicht selten vor, dass Stalker ihre gesamte Freizeit und auch ihr Einkommen darauf verwenden ihrem Opfer nachzustellen, es zu verfolgen und auszuspionieren.

Der Stalker will nicht einsehen, dass die Beziehung vorbei oder die geliebte Person unerreichbar ist. Sie sprechen oft davon, mit ihrem Opfer in einer Beziehung zu sein, obwohl diese Beziehung nur in der Fantasie des Stalkers existiert. Sie wollen nicht wahrhaben, dass es diese Beziehung nicht (mehr) gibt und/oder nie (mehr) geben wird.

Stalking kann als eine Art Strafe des Täters für sein Opfer angesehen werden, denn das Opfer erwidert die Gefühle des Täters nicht. Es resultieren Wut und Rachegelüste seitens des Täters, die bis zur körperlichen Gewalt führen können. Die Täter sind keines Falls verrückt, sie sind kalt und berechnend, und das Ausmaß sowie die Folgen ihrer Taten sind ihnen vollkommen bewusst. Nur eines erkennen Stalking Täter nicht: Nämlich, dass sie durch ihre Aktionen nicht erreichen können, worum es ihnen im Grunde geht. Sie werden die Gunst und Zuneigung ihrer Opfer nie erhalten, sondern stecken in einem Kreislauf aus Wahn, Zurückweisung und Problemen fest.


Das Anti-Stalking Gesetz

Mit 1.7.2006 ist das Anti-Stalking Gesetz in Österreich in Kraft getreten. Es wurde als § 107a zum Schutz vor „beharrlicher Verfolgung“ in das Strafgesetzbuch aufgenommen. Auch die Möglichkeit für einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre wurde geschaffen. Beides zusammen wird als Anti-Stalking Gesetz bezeichnet.


Strafbar ist seither
­- das oftmalige Aufsuchen der räumlichen Nähe einer Person
­- Kontakt mit einem Kommunikationsmittel zu einer Person herzustellen
-­ Dritte zu veranlassen, Kontakt mit einer Person aufzunehmen
­- Waren oder Dienstleistungen, unter Verwendung der persönlichen Daten einer Person, zu bestellen

Das alles aber nur, wenn es widerrechtlich und über längere Zeit hinweg fortgesetzt und in solch einer Weise geschieht, dass es das Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt. Auch Telefonterror und die wiederholte Kontaktaufnahme durch Briefe, SMS oder E-Mails, sind strafbar.

Stalking Opfer zu sein, ist kein Schicksal, dass man mit sich herumtragen muss. Man kann sich aktiv, im schlimmsten Fall durch Einschaltung der Exekutive dagegen zur Wehr setzen, um wieder zu Ruhe und Frieden zu gelangen.

 

Autorin: Sandra Ehold

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