Taschengeld - wie viel „verdienen“ Kinder?
Taschengeld - wie viel „verdienen“ Kinder?
Taschengeld – für viele Eltern und Kinder ein schwieriges Thema. Wie regelt man das „Gehalt“ des Nachwuchses am besten?
Taschengeld - wie viel „verdienen“ Kinder?
Info
Wann wie viel Taschengeld?

Taschengeld kann bereits ab einem Alter von vier bis fünf Jahren gegeben werden. Bis zum zehnten Lebensjahr sollte wöchentlich ausgezahlt werden, da kleinere Kinder noch nicht über ein Monat planen können. Die angemessene Summe beginnt bei etwa 50 Cent und erhöht sich alle ein bis zwei Jahre um zirka 1,50 Euro.

Ein/e Zehnjährige/r sollte zwischen 10 und 15 Euro monatlich erhalten. Auch dieser Betrag erhöht sich kontinuierlich bis zum Alter von 18 Jahren auf 60 bis 70 Euro. Dabei handelt es sich um Richtwerte.
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Das Taschengeld: Ab wann soll man es geben, wie viel ist angemessen und was tun, wenn das Kind nicht damit auskommt? Viele Fragen rund um ein wichtiges Thema.
 
Mit Geld umgehen lernen
Gibt man seinem Kind Taschengeld, muss man sich erstmal über den Grund dafür klar sein: Der Nachwuchs soll lernen, eigenverantwortlich mit Geld umzugehen. Logische Folgerung ist daher Regel Nummer 1: eine angemessene Summe ausbezahlen (siehe Infobox). Zu wenig Taschengeld frustriert das Kind und führt unweigerlich zu Streitigkeiten, zu viel führt hingegen dazu, dass die Sprösslinge erst recht nicht lernen, sich das Geld einzuteilen und oft zusätzlich Schulden machen.
 
Keine unnötige Einmischung
Auch Regel Nummer 2 folgt aus dem Ziel, dass der Umgang mit Geld erlernt werden soll: Eltern sollten sich nicht ins Kaufverhalten einmischen. Das Taschengeld ist jene Summe, über die das Kind selbst verfügen kann, worum es sich das kaufen kann, was es möchte. Gebrauchsgegenstände wie Schulhefte oder auch das Pausenbrot sollten nicht vom Taschengeld gekauft werden müssen. Außerdem: Werturteile und abfällige Sätze wie „Was hast du dir denn da schon wieder gekauft?“ sind absolut tabu.
 
Schuldenfalle Handy
Sollte das Kind allerdings mehr ausgeben, als es zur Verfügung hat, und sich verschulden, müssen die Eltern eingreifen. Immerhin jeder fünfte Verschuldete ist laut Schuldnerberatung ein Kind oder Jugendlicher; vor allem das Handy wird für die Jüngsten zur Schuldenfalle. In diesem Falle sollte das Konsumverhalten mit dem Kind besprochen und gemeinsam überlegt werden, wie das Geld besser eingeteilt werden kann.
 
Keine Erziehungsmethode
Eine komplette Streichung des Taschengeldes als Strafe ist hingegen eine schlechte Idee, denn das ist Regel Nummer 3: Das Taschengeld nicht als Erziehungsmethode (miss-)verstehen. Eine Kürzung des wöchentlichen oder monatlichen Betrags sollte nicht als Strafe verwendet werden, ebenso wenig sollte das Kind mit einer Erhöhung für gute Leistungen belohnt werden. Stattdessen sollte das Taschengeld regelmäßig, also etwa einmal im Jahr, zu vorher festgelegten Zeitpunkten erhöht werden. Wieder liegt der Grund darin, dass das Einteilen und Planen von Ausgaben geübt werden soll – und dem steht mit unseren drei Grundsätzen nichts mehr im Wege.
 
Autorin: Johanna Schönfeld
 
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